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Christian Sprang:
Schützbare Urheberleistungen schützen, nicht-schützbare vergüten
Nach einem Wort des Alt-Bundespräsidenten Roman Herzog bestünde das
Internet ohne geistiges Eigentum nur aus einem Testbild. Dennoch hat sich
seit Aufkommen der online-Technologien ein fataler Trend dahin ergeben, zwar
Telekommunikations- und Softwareleistungen teuer zu bezahlen, aber die
Urheber und geistig Schaffenden leer ausgehen zu lassen. Der
Wissensgesellschaft wäre nicht damit gedient, wenn diese Tendenz durch die
Umsetzung der EU-Richtlinie zum Copyright in der Informationsgesellschaft
verstärkt würde. Bei dieser Umsetzung muss vielmehr der Grundsatz gelten
"Die technisch schützbaren Urheberleistungen schützen, die nicht schützbaren
vergüten."
Digitales Urheberrecht
Zwischen "Information Sharing" und "Information Control"
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