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Digitales Urheberrecht

Zwischen "Information Sharing" und "Information Control" - Spielräume für das öffentliche Interesse an Wissen?

Christian Sprang:
Schützbare Urheberleistungen schützen, nicht-schützbare vergüten

Nach einem Wort des Alt-Bundespräsidenten Roman Herzog bestünde das Internet ohne geistiges Eigentum nur aus einem Testbild. Dennoch hat sich seit Aufkommen der online-Technologien ein fataler Trend dahin ergeben, zwar Telekommunikations- und Softwareleistungen teuer zu bezahlen, aber die Urheber und geistig Schaffenden leer ausgehen zu lassen. Der Wissensgesellschaft wäre nicht damit gedient, wenn diese Tendenz durch die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Copyright in der Informationsgesellschaft verstärkt würde. Bei dieser Umsetzung muss vielmehr der Grundsatz gelten "Die technisch schützbaren Urheberleistungen schützen, die nicht schützbaren vergüten."


Digitales Urheberrecht
Zwischen "Information Sharing" und "Information Control"


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