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Harald Krämer:
Content Provider oder Information Broker: Perspektiven Digitaler Sammlungen
In den letzten Jahren positionierten sich die Museen unterschiedlich stark in der Freizeit- und Erlebnisgesellschaft. In der Informationsgesellschaft bedarf es jedoch einer weiteren Positionierung. Museen, Archive und Bibliotheken sind bedeutsame, gefragte, signifikante Mitspieler und zugleich wertvolle Lieferanten im Run auf Informationen, digitales Bildmaterial und die Verwertungsrechte. In einer Gesellschaft, die mit Informationen wie mit einer Rohstoffware handelt, besitzen Digitale Sammlungen und deren Eigentümer einen unschätzbaren ökonomischen Wert, da sie über Informationen mit einem hohen Langzeitwert verfügen. Dies macht den Gehalt der Information aus. Dies ist das Kapital, dessen sich die Museen, Archive, Bibliotheken und auch die wissenschaftlichen Institute bewußt werden müssen. Inhalte werden zur begehrten Handelsware. Die Hüter dieser Informationen dürfen sich als ›Information Pool‹ und ›Content Provider‹ verstehen. Als Rückgrat und Speicher einer fiktiven, globalen ›knowledge base‹, als Schnitt- und Schaltstelle des Input und Output geordneter und systematisierter Informationen.
Künftige Datenbank Management Systeme werden wesentlich stärker intermedial strukturiert sein und die Information unabhängig ihrer materiellen Beschaffenheit zugänglich machen, egal, ob es sich um Filme, Photos, Ton, Bilder oder Texte handelt. Die Schaffung dieser Digitalen Sammlungen führt zu einem interdisziplinären Netzwerk digitaler Informationen, die auch als ›virtuelle Wissenspeicher‹ oder ›transparente Depots‹ verstanden werden können. Ziel Digitaler Sammlungen ist der Aufbau eines Systems vernetzter Informationen, welches durch eine optimale Strukturierung von Beziehungsgeflechten und somit der Nutzung von Informationen unterschiedlichster Herkunft die größtmögliche synergetische Ausnutzung zuläßt. Die Auswertung der Digitalen Sammlung erfolgt durch die Möglichkeiten der Multimedia- und Kommunikationstechnologie. Informationen jeglicher Art, ob Filme, Texte, Ton, Bilder oder Computeranimationen, werden je nach Bedarf als elektronische Wissensspeicher, virtuelle Ausstellungsprojekte, als Life-Long Learning Applikationen (z.B. online distance learning course), als elektronische Bücher oder CD-ROMs/DVD-ROMs miteinander verbunden, ausgewertet und wiederum zerlegt. Ziel all dieser Bemühungen ist die Schaffung einer sogenannten »knowledge base«. Doch bis zu diesem Idealziel gemeinsamer Anstrengungen sind noch etliche Hürden zu überwinden.
Erfolgte das Wachstum in der Informationstechnologiebranche vor wenigen Jahren noch »weitgehend unter Außerachtlassung der rechtlichen Gegebenheiten, insbesondere im Bereich der Urheber- und verwandten Schutzrechte,« (G. Pfennig, Museumspraxis und Urheberrecht, in: Museumskunde, Berlin, 1996, Bd. 13, S. 28) so wurde mittlerweile von den Beteiligten, also den Urhebern, Verwertungsgesellschaften und Museen erkannt, daß zukünftige Chancen nur im gemeinsamen Nutzen der Rechte und in einer rechtmäßigen Lizenzierung der Werke liegen. Die Digitalisierung und Anfertigung beliebig vieler Reproduktionen hat den Begriff des Originals heftig erschüttert; die mannigfaltigen Möglichkeiten der multimedialen Verarbeitung der ursprünglichen Ton-, Bild-, Text- und Filmquellen tun ein Übriges um die Situation zu verschärfen. »Die Suche nach dem wahren Rechteinhaber ist im digitalen Zeitalter sehr aufwendig geworden,« resümiert Ulrike Pohler, und weist darauf hin, daß die digitalen Techniken gerade dazu verleiten, »urheberrechtlich geschützte Werke digital aufzubereiten, und so ganz neue Formen des Werkzugangs zu schaffen.« (U. Pohler: Neue Medien und Recht, in: Neue Medien in Museen und Ausstellungen, Bielefeld, 1998, S. 191f.) Angesichts der sich wandelnden Funktionen fungieren Museen als Content Provider und Information Broker digitaler Daten, verstehen sich als Produzenten von Multimedia-Inhalten und -Produkten und werden »als Inhaber übertragener Rechte in bestimmtem Umfang auch als Wahrnehmungsberechtigte der Verwertungsgesellschaften wichtig, die sie bei der Verwaltung ihrer Rechte unterstützen können.« (G. Pfennig, a.a.O., S. 115) In Deutschland existieren seit Juli 1997 mit der Verabschiedung des Informations- und Kommunikationsgesetzes durch den Bundestag rechtliche Rahmenbedingungen. Die wichtigsten Bestandteile des IuKDG sind das »Gesetz über die Nutzung von Telediensten«, das »Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten« sowie das »Gesetz zur digitalen Signatur«. Auch auf der europäischen Ebene wurden mit der Urheberrechtsdirektive der EU und dem Memorandum of Understanding große Erwartungen geschürt. Die Problematik des Datenmißbrauchs sollte mittels digitalen Wasserzeichen, lizenzierten Nummerierungssystemen (z.B.: ISWC/T, ISWC/L, ISAN), Datenverschlüsselung (z.B.: Decoding), Werkregistrierung und Identifikationssystemen für Urheber (durch CISAC) gelöst werden. Bis all diese versprochenen Maßnahmen Schutz und Kontrolle bieten, gilt jedoch nach wie vor, daß alle Urheber - gemäß dem Motto »zuerst abstimmen, dann handeln« - vor der Veröffentlichung um ihre Zustimmung gebeten werden müssen, egal, ob es sich um digitale Daten handelt oder nicht.
Doch das bisherige "Sender - Empfänger" - Prinzip, oder besser gesagt das Verhältnis von "Produzent - Verwalter - Konsument" wird durch den Wertewandel der Dokumentation grundlegend verändert. (H. Krämer, Agieren statt reagieren: Zum Wandel der Dokumentation, in: Verwandlungen durch Licht, Rundbrief Fotografie, Sonderheft 6, Dresden, 2001, S. 31-39.) Durch die einschneidenden Veränderungen der Informations- und Kommunikations-Technologie, durch die Bilderfluten an Reproduktionen verstärkt, unterliegen die klassischen Aufgabenbereiche der Museen gegenwärtig einem tiefgreifenden Bedeutungswandel. Noch legitimieren und konstitutieren Museen Werte; doch das Museum ist nichts Besonderes mehr; es ist nur noch ein Ort von vielen, an dem Kunst, Wissen und Geschichte erfahrbar wird. Während die Museen damit ringen, nicht gänzlich von den Herausforderungen der Freizeitkultur vereinnahmt zu werden, fordern die Besucher immer stärker das Recht zur Mitsprache. Die Funktion des Publikums bestimmt zunehmend die Aufgaben des Museums. Derzeit findet die Transformation des Museums von einer Stätte des Bewahrens, Vermittelns, Sammelns und Forschens zu einer Stätte der Produktion von Kunst, von Geschichte, Gedächtnis, Bedeutung und Entertainment statt. Diese Bedürfnisse werden künftige Generationen Digitaler Sammlungen maßgeblich zu berücksichtigen haben. Die Modeworte dieses Geschehens lauten "Mixing realities", "Virtuelle Welten" und natürlich die vielgepriesene "Interaktivität". So werden Transparenz und Mobilität zu den wesentlichen Kennzeichen einer Vermittlung, die auf Bedürfnisse reagiert, Strategien einer aktiven Wahrnehmbarkeit von Kunst und Wissen entwickelt und somit mitwirkt und agiert. Als eine heterotropische Stätte werden Museen, Archive und Bibliotheken zu einer universalen Manifestation der audio-visuellen und multimedialen Kultur.
Diesen Veränderungen im Bereich der Vermittlung liegt ein erweiterter und aktiv gestaltender Dokumentationsbegriff zugrunde, wie er durch die grenzenlose Vielfalt zeitgenössischer Kunstwerke eingefordert wird. Dieser kommende Dokumentationsbegriff, so ein Ergebnis des Forschungsprojektes Dokumentation zeitgenössischer Kunst des Forschungskollegs Medien und kulturelle Kommunikation der Universitäten Köln, Aachen und Bonn (SFB / FK 427) kann paradigmatisch mit den Begriffen Konstruktion, Kommunikation und Navigation umschrieben werden. (H. Krämer, Perspektiven zur Dokumentation zeitgenoessischer Kunst, in: AKMB-news, Jg. 6, 2000, H. 3, p. 3-6) Gerade die beiden letztgenannten Begriffe der Kommunikation und Navigation erweitern den eher statischen Informationsbegriff um den Mehrwert einer Dokumentation, die als eine sich permanent erweiternde Struktur zu verstehen ist, die von den Produzenten und den Konsumenten gleichermaßen kreativ und strategisch genutzt werden darf, soll und kann. Der sich verändernde Werkbegriff stellt neben Einzelwerke kohärente, translokale Ensembles und durch die Metamorphosen der Reproduktion den Originalbegriff in Frage. Des weiteren müssen zunehmend Funktionszusammenhänge, Hinweise zur Benutzung des Kunstwerks (z.B. Überwindung der passiven Haltung des Publikums durch stärkere Interaktion), diverse interdisziplinäre Historiographien (z.B.: Rezeptionsverhalten, Bezüge zum zeitlichen und räumlichen Umfeld, Einflüsse anderer Wissenschafts- oder Themenbereiche) aber auch technische Betriebsanleitungen (z.B.: Auf- und Abbau einer Installation) und Hinweise für konservatorische Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Aufhebung des Originalbegriffs durch den flächendeckenden Angriff reproduzierter Reproduktionen und der schöpferische Umgang mit einem sich permanent verändernden und erweiternden Werkbegriff haben nicht nur Auswirkungen auf die wissenschaftliche Forschung und konfrontieren Archivare und Registrare mit einer Vielzahl von Herausforderungen und Fragen, sondern werden auch auf das Urheberrecht, das Werknutzungsrecht und die Verwertungsrechte Auswirkungen haben.
Die größten Veränderungen wird jedoch der Umgang mit den Zielgruppen bringen. Die Entwicklung von zielgruppenorientierten Dramaturgien und die Nutzung gezielter Navigationsstrategien werden zum wesentlichen Kennzeichen einer Dokumentation, die sich von einer passiv retrospektiven Form der Archivierung von Kerndaten zu einem aktiv gestaltenden Prozeß des Wissenstransfers wandelt. Individuell und kunstwerkimmanent anzuwenden, greift dieser neue Ansatz den Gedanken Hans Beltings auf, der das Konzept der Erzählung von Kunst dem Begriff der Geschichte der Kunst entgegenstellte. (H. Belting: Das Ende der Kunstgeschichte. Eine Revision nach zehn Jahren, München, 1995) So werden sowohl die Werkzeuge der Informations- und Kommunikationstechnologie als auch das Zusammenwirken von Museen, Bibliotheken und Archiven unweigerlich zu einer neuen schöpferischen Qualität von Dokumentation und gleichberechtigter Wissensvermittlung führen.
Um auf diesem künftigen Markt als kompetenter Mitspieler beteiligt sein zu können, bedarf es der Investitionen. Nur die Investition in Inhalte führt langfristig zu einer wirtschaftlich lebensfähigen Auswertung eines Informationsmarktes, dessen Erzeugung gehaltvoller Informationen wesentlich durch die Wissenschaft, Museen, Archive und Bibliotheken mitbestimmt wird. Schon die bloße Existenz von Content führt zur Entwicklung der Vermarktung desselben. Museen und Archive sollten sich als information provider verstehen lernen, die in ihrem eigenen Spezialbereich tätig sind und wie ein information broker agieren sollten, der diese Ware auf dem Informationsmarkt anbietet. Die jeweiligen Staaten sind geradezu verpflichtet, in ihre Digitalen Sammlungen zu investieren, um somit eine Grundlage für die Präsenz der Museen, Archive, Bibliotheken und Universitäten in der Welt des ›Multimedia Entertainment‹ und ›Knowledge Transfer‹ zu schaffen. Oder mit den Worten der britischen Museologin Suzanne Keene ausgedrückt: »No investment - no content; no content - no superhighway users - no Information Society?« (S. Keene, Digital Collections, 1998, p. 21.) Abschließend sollte nicht unerwähnt bleiben, daß Museen, Bibliotheken, Archiven und wissenschaftlichen Instituten als Torwächter der sogenannten "Information Gateways" eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe zukommt. Als Hüter und Ersteller von "content" bürgen sie für die Richtigkeit und Authentizität ihrer bereitgestellten Informationen. Schlußendlich sollte nicht vergessen werden, daß, innerhalb der vernetzten Infrastruktur und des marktwirtschaftlichen Funktionierens von Angebot und Nachfrage nach Informationen, Museen, Bibliotheken, Archive und in besonderem Maße auch wissenschaftliche Institute - und nur sie allein - die wesentlichste Kontrollfunktion ausüben.
Digitales Urheberrecht
Zwischen "Information Sharing" und "Information Control"
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