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Matthias Berninger:
Geistiges Eigentum und Nutzerrechte
Recht auf Privatkopie
Aus den USA kennen wir die Bestrebungen, eine Pflicht zum Einbau sogenannter Sicherungstechnologien in allen Abspielgeräten zu fordern. Hier gelangen wir schnell an den Punkt, an dem eine Kennzeichnung von Geräten mit Kopierschutzvorrichtungen nicht mehr zur Durchsetzung von Verbraucherrechten ausreicht. Wenn schließlich auf allen CDs und allen Abspielgeräten drauf steht "verhindert privates Kopieren", so können die Inhalte zwar abgespielt werden und den Ansprüchen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Genüge getan, aber ein fundamentales Recht ist verloren gegangen: das Recht auf die private Kopie.
Hinter diesem Recht steht ja viel mehr als Möglichkeit, eine Kopie für den CD-Spieler im Auto anzulegen: Ein konsequentes Kopierverbot digitaler Medien in der Wissensgesellschaft würde die im Grundgesetz verankerten Bürgerrechte weitreichend einschränken, wie etwa das Recht auf Bildung, auf Teilhabe, auf Informationszugang und kulturelle Tradierung und auf Datenschutz.
Das Recht auf Privatkopie wird durch das im Referentenentwurf zum "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" vorgesehene Verbot ausgehebelt, technische Schutz- oder Sperrmaßnahmen zu umgehen, die von den Rechteinhabern gegen das Kopieren eingebaut werden. Damit wären wir bei der völlig einseitigen Parteinahme für die Sicht der Informationsindustrie. Ein Urheberrecht in der Wissensgesellschaft muß die Interessen der Nutzer, die Zugang zu Information haben und diese zu Wissen verarbeiten und anwenden wollen, zum zentralen Anliegen machen. Von Ihrer Kreativität hängt die Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft ganz entschieden ab. Ein Urheberrecht in der Wissensgesellschaft schützt Urheber und Nutzer im Interesse kreativer Kooperationsfreiheiten und gesellschaftlicher Innovation.
Für ein User Rights Management
Wir brauchen neue Konzepte, mit denen die Rechte der Computer- und Medien-Nutzer wirksam vertreten werden können. Die in der Bundesrepublik zuständigen Verbraucherverbände haben sich in der Vergangenheit auffällig zurückgehalten, wenn es um die Frage von Nutzerinteressen in der Wissensgesellschaft geht. Das liegt zum einen sicherlich daran, dass der know-how-Transfer zwischen den Verbraucherverbänden und den Interessenvertretern der Computer-User noch nicht wirklich funktioniert. In Zukunft müssen wir hier durch eine verbesserte Zusammenarbeit Synergieeffekte nutzen und dadurch den notwendigen Druck auf Gerätehersteller und Musikindustrie zielgerichteter organisieren. Auch das Verbraucherschutzministerium ist auf diesen organisierten öffentlichen Druck angewiesen, um die notwendigen Initiativen auf die politische Agenda zu heben.
Zugleich müssen wir aber auch über den Schutz der Verbraucher als bloße Käufer und Konsumenten hinausgehen. Den aber haben z.B. die 5 Oligopole im Blick, die den weltweiten Musikmarkt kontrollieren und die jetzt einheitliche Standards des Digital Rights Management anstreben. Sie meinen, der beste Verbraucherschutz sei das preisgünstige Angebot von möglichst viel und immer neuem Entertainment. Diesen Datenherren ist der zahlungsfähige Konsument am liebsten, der es sich gefallen lässt, dass sein PC zu einem reinen Abspielgerät wird statt als Universalmaschine genutzt zu werden. Ein User Rights Management müsste sich aus den Freiheitsrechten - hier vor allem dem Informationsfreiheitsrecht der Menschen im Anschluss an Art. 5 GG - entwickeln lassen, und zwar als Schranke für die Verwertungsansprüche der Informationsindustrie.
Fair Use - braucht gesetzlichen Schutz
Der gesamte Komplex der "Neuen Medien" und damit auch der freie Zugang zu Informationen steht seit geraumer Zeit unter dem Druck einer zunehmenden Reglementierung - und zwar von Seiten technischer Maßnahmen wie Kopierschutz oder DRM wie auch durch verschärfte Gesetze im Interesse vor allem der "Content"-Anbieter aus Hollywood etc.. Dabei stehen die durchsetzungskräftigen Interessenvertreter der Wirtschaft einer sehr diffusen und kaum organisierten Gruppe von Informationsnutzern gegenüber. Ich denke, wir müssen an diesem Punkt ansetzen und die Organisation und Artikulation der Nutzerinteressen stärken. Dies sollte durch die Formulierung eines Kataloges von "fair-use-Rechten" unterstützt und begleitet werden. Zur Sicherung der Informationsfreiheit werden wir gesetzliche Regelungen brauchen, wenn wir uns nicht mit der Schrumpfversion der Freiheit zufrieden geben wollen, die von den technischen Kontrollsystemen hier und dort als Ausnahme von deren umfassenden Kontrolle übrig bleibt.
Digitales Urheberrecht
Zwischen "Information Sharing" und "Information Control"
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