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Digitales Urheberrecht

Zwischen "Information Sharing" und "Information Control" - Spielräume für das öffentliche Interesse an Wissen?

Einführung

Bis Ende 2002 muß die Europäische Richtlinie zum Urheberrecht in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsländer umgesetzt werden. Das ist kein abseitiges Thema, denn hier wird die Infrastruktur der entstehenden Wissensgesellschaft verhandelt und über die Richtung der gesellschaftlichen Modernisierung entschieden. Worin besteht das öffentliche Interesse an der durch das Urheberrecht regulierten Infrastruktur der Wissensgesellschaft? Wird diese die Handlungsspielräume der Menschen für die öffentliche Mitteilung geistiger Produkte, für kooperative Formen ihrer Erzeugung und ihrer gesellschaftlichen Anerkennung erweitern? Oder verengt sich der Handlungsspielraum, weil die Menschen nur noch als kaufkräftige Kunden und als AnbieterInnen von Waren und Dienstleistungen in den Blick kommen? Geht es bei der Sicherung von Ansprüchen auf geistiges Eigentum vorrangig um Modernisierung im Sinne der Durchsetzung einer leistungsfähigen Informationswirtschaft oder bieten sich Chancen für individuelle und gesellschaftliche Wohlstandsgewinne auch jenseits des Marktes?

Die Ausgangslage ist nicht ermutigend. Denn die europäische Richtlinie folgt weitgehend dem Copyright-Prinzip, das in erster Linie dem Schutz der wirtschaftlichen Interessen an geistigen Produkten dient. Und die lassen sich heute mit technischen Maßnahmen wie dem Digital Rights Management (DRM) in bisher nie gesehenem Umfang durchzusetzen.

In Frage steht damit die Wertehierarchie, die bisher der Begründung des Urheberrechts zugrunde lag. Danach sind die individuellen und ökonomischen Ansprüche auf Information und Wissen nicht an sich schutzwürdig, sondern nur wenn sie als Anreiz dem öffentlichen Interesse dienen. Heute droht die private Verwertung mit dem öffentlichen Interesse gleichgesetzt zu werden, und dies um so mehr als schon bei der Generierung geistiger Produkte die öffentliche Finanzierung durch privat-öffentliche oder ausschließlich private Finanzierung ersetzt wird und öffentliche Einrichtungen wie Museen, Hochschulen oder Bibliotheken gedrängt werden, sich durch Rechtemanagement und Verwertungsgesellschaften neue Finanzierungsquellen zu erschließen.

Vor diesem Hintergrund will die Konferenz folgende Fragen diskutieren:

  • Nach welchen Prinzipien sollte die Novellierung des deutschen Urheberrechts erfolgen? Wie sollte die durch die Digitalisierung möglich gewordene neue informationelle Infrastruktur gestaltet werden?
  • Welche Akteure und Initiativen zeigen Alternativen zur ausschließlich und umfassend privaten Verwertung geistigen Eigentums auf?
  • Welche Spielräume gilt es zu erhalten für einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Informationswirtschaft, den UrheberInnen und den NutzerInnen von Informationsprodukten?
  • Erlauben die neuen digitalen Räume den AutorInnen die Kontrolle über ihre Autorschaft und den Prozess der Veröffentlichung oder stellen Formen multipler Autorenschaft in kooperativen und partizipativen Formen der Wissensproduktion und Wertschöpfung das Konzept des "Autors" in Frage?
  • Zeichnen sich mit den Prinzipien des "Information Sharing", der Offenlegung von Wissen statt seiner proprietären Verwertung Alternativen zum privatwirtschaftlich verengten Begriff des geistigen Eigentums ab, die an Grundgedanken der Open Source Entwicklung anknüpfen können?
  • Wie ist das Digital Rights Management einzuschätzen? Stärkt es die Rechte der Urheber? Muss dem Digital Rights Management auch ein User Rights Management zur Seite treten?

Digitales Urheberrecht
Zwischen "Information Sharing" und "Information Control"


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